UV SCHUTZ

Wir betreiben unser Solarium gemäß der gesetzlichen UV-Schutz-Verordnung:

  • Unser Studio wird von mindestens einer fachkundigen, qualifizierten Person beaufsichtigt.
  • Minderjährige unter 18 Jahren dürfen unser Solarium nicht benutzen, da Sie eine empfindlichere Haut und somit ein höheres Hautkrebsrisiko haben.
  • Personen mit den empfindlichen Hauttypen I oder II raten wir davon ab, ein Solarium zu nutzen.




Unser Personal...

  •  ... klärt darüber auf, dass UV-Strahlung gesundheitsschädlich ist und händigt Informationsmaterial aus.
  • ... erkundigt sich nach Medikamenteneinnahmen (kann die Sonnenempfindlichkeit erhöhen) sowie der Häufigkeit von Sonnenbränden in der Kindheit, Muttermalen und Hautkrebsfällen (auch in der Familie).
  • ... rät Ihnen von einem Solariumbesuch deutlich ab, sofern ein oder mehrere dieser Fragen bejaht werden.
  • ... erkundigt sich, wie lange der letzte Besuch im Solarium zurückliegt.
  • ... bestimmt Ihren Hauttyp.
  • ... berechnet Ihre Anfangsbestrahlungszeit.
  • ... erstellt individuell für Sie einen Dosierungsplan über zehn Bestrahlungen.
  • ... händigt Ihnen eine hygienisch einwandfreie Schutzbrille aus.
  • ... weist Sie darauf hin, dass Sie ein Solarium nur ungeschminkt und ohne Parfum nutzen sollten.


Unsere Bräunungsgeräte...

  • ... tragen die Aufschriften: „Maximale erythem-wirksame Bestrahlungsstärke: 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m2)“ und
  • „Vorsicht: UV-Strahlung kann Schäden an Augen und Haut verursachen. Schutzhinweise beachten!“
  • ... haben eine Notabschaltung.
  • ... werden von unserem Personal nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert.


In der Kabine informieren wir Sie...

  • ... zur maximalen Anfangsbestrahlungszeit und zur maximalen Höchstbestrahlungszeiten für Hauttyp III und IV bezogen auf das in der Kabine stehende Gerät.
  • ... über die Gesundheitsschädlichkeit von UV-Strahlung.